Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen für Software / Apps der Dokra GbR ( Service Leventix) (Endbenutzer-Lizenzvertrag – EULA)

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

 

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (dieser „EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Leventix („Lizenznehmer“) und Dokra GBR („Lizenzgeber“), dem Autor von Leventix, einschließlich aller HTML-Dateien, XML-Dateien, Java-Dateien, Grafikdateien, Animationsdateien, Datendateien, Technologien, Entwicklungstools, Skripte und Programme, sowohl im Objekt- als auch im Quellcode (die „Software“), die gemäß diesem EULA zur Verfügung gestellten Lieferungen, die zugehörige Medien, gedruckte Materialien und „Online“- oder elektronische Dokumentation umfassen können.

Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die in dieser EULA festgelegten Bestimmungen und Bedingungen gebunden zu sein.

1. Erteilung der Lizenz

A) Umfang der Lizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser EULA gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit eine gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zum Besitz und zur Nutzung einer Kopie der Software.

B) Installation und Nutzung. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Software zu installieren und zu verwenden und mehrere Sicherungskopien der Software ausschließlich für den geschäftlichen Gebrauch des Lizenznehmers zu erstellen.

2. Beschreibung der Rechte und Beschränkungen
A) Beschränkungen. Der Lizenznehmer und Dritte sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, eine solche Tätigkeit ist nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt.

B) Aktualisierung und Wartung. Der Lizenzgeber stellt nach Bedarf Updates und Wartung für die Software zur Verfügung.

C) Trennung der Komponenten. Die Software wird als einzelnes Produkt lizenziert. lts Komponenten dürfen
Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden.

3. Eigentum an der Software. Der Lizenzgeber sichert zu und gewährleistet, dass er rechtlich befugt ist, seine Verpflichtungen aus diesem EULA einzugehen und zu erfüllen, und dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses EULA nicht gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt.

4. Intellektuelles Eigentum. Alle jetzt oder in Zukunft bekannten materiellen und immateriellen Rechte, Titel, Interessen, Urheberrechte und moralischen Rechte an der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audios, Musik, Texte, Daten, Computercodes, Algorithmen und Informationen, sind Eigentum des Lizenzgebers. Die Software ist durch alle geltenden Urheberrechtsgesetze und internationalen Verträge geschützt.

5. Unterstützung. Der Lizenzgeber stellt für einen Zeitraum von 5 Jahren einen Vor-Ort-Support zur Verfügung, der 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche verfügbar ist.

6. Dauer. Diese EULA ist unbefristet oder bis:

A) automatisch gekündigt oder ausgesetzt wird, wenn der Lizenznehmer eine der in dieser EULA festgelegten Bedingungen nicht einhält; oder

B) vom Lizenzgeber gekündigt oder ausgesetzt wird, mit oder ohne Grund.

Im Falle der Beendigung dieses EULAs müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software vernichten.

7. Gerichtsstand. Diese EULA gilt als in den Gesetzen des Staates Alabama verfasst und wird gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser EULA werden ausschließlich vor den Gerichten in Alabama eingereicht, und jede Partei erklärt sich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden. Die in einem Verfahren zur Durchsetzung dieser EULA obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltsgebühren. Diese EULA unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten von Amerika, und ihre Gerichtsbarkeit ersetzt jede andere Gerichtsbarkeit, die von einer der Parteien gewählt wird.

8. Trennbarkeit. Keine Nichtausübung und keine Verzögerung bei der Ausübung von Privilegien, Befugnissen oder Rechten seitens einer der Parteien gilt als Verzicht darauf, noch schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis die weitere Ausübung anderer Rechte aus. Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, so wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass diese EULA ansonsten in vollem Umfang wirksam und durchsetzbar bleibt.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER LIZENZGEBER UND DER AUTOR DER SOFTWARE LEHNEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE AB. DIE SOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG VON

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER HAFTET WEDER DEM LIZENZNEHMER NOCH EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON, DIE ÜBER DEN LIZENZNEHMER ANSPRÜCHE ERHEBT, FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINKOMMEN, EINSPARUNGEN ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON, DIE DURCH DEN LIZENZNEHMER ANSPRÜCHE GELTEND MACHT, DEN TATSÄCHLICH VOM LIZENZNEHMER AN DEN LIZENZGEBER FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLTEN BETRAG.

11. Gesamte Vereinbarung. Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer dar und ersetzt alle früheren Absprachen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, einschließlich aller früheren Zusicherungen, Erklärungen, Bedingungen oder Garantien in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA.
Für weitere Informationen zu dieser EULA wenden Sie sich bitte an:

DOKRA GbR, Schmalwiesen 12, 91781 Weißenburg i. Bay.

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